Gesetze / Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022

SVBezGrV 2022

§ 1 Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2020 beträgt 39 167 Euro.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2022 beträgt 38 901 Euro.

(3) Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.

§ 2